D&O Versicherungen
Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte haften bei leichtester Fahrlässigkeit unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen.
Eine Beweislastumkehr und die gesamtschuldnerische Haftung der Organmitglieder wirken wie ein Damoklesschwert.
Finanzskandale sind darüber hinaus Anlass, EU-weit Vorstände und Aufsichtsräte für Bilanzfehler in eine gesamtschuldnerische Haftung zu stellen. Die Verantwortung und damit die Haftung der Organe werden immens gesteigert.