D&O Versicherungen

Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte haften bei leichtester Fahrlässigkeit unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen. 

Eine Beweislastumkehr und die ge­samtschuldnerische Haftung der Organmitglieder wirken wie ein Damokles­schwert. 

Finanzskandale sind darüber hinaus An­lass, EU-weit Vorstände und Aufsichtsräte für Bilanzfehler in eine gesamtschuld­nerische Haftung zu stellen. Die Verantwortung und damit die Haftung der Or­gane werden immens gesteigert.

Ihre Versicherungsmakler

Holger Soost        Niels Ahlfeld