Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht
Als Unternehmer oder Freiberufler haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb/Beruf Dritten zugefügt werden.
Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:
- die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
- Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben (z.B. bei eigenem Label, EU-Importen, Rückrufaktionen etc.)
- fehlerhafte Dienstleistungen (z.B. Beratungen)
- Gefährdungen der Umwelt
Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in aller Regel in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungs- schutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs-, Betriebs- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.
Die Haftpflichtversicherungen gehören zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.
Was leistet der Vertrag?
- Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.
- Die Entschädigungsleistung wird erbracht - im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges - bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
- Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt.